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Kurzdarstellung

Die Bayerische Ärzteversorgung ist die berufsständische Pflichtversorungseinrichtung für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, die in Bayern beruflich tätig sind. Darüber hinaus ist die Bayerische Ärzteversorgung auch für die Ärzte in den ehemaligen Regierungsbezirken Pfalz und Rheinhessen des Landes Rheinland-Pfalz, für die Zahnärzte im ehemaligen Regierungsbezirk Pfalz des Landes Rheinland-Pfalz und für die Tierärzte in Rheinland-Pfalz und im Sauerland zuständig.
Gesetzliche Aufgabe der Bayerischen Ärzteversorgung ist es, ihren Hinterbliebenen Versorgungsleistungen in Form von Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren.
Die Bayerische Ärzteversorgung ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Ihr Sitz ist München.


Organe der Bayerischen Ärzteversorgung sind der aus Mitgliedern bestehende Landesausschuss als Normsetzungs- und Kontrollorgan und die Bayerische Versorgungskammer als Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan in der Organisationsform einer staatlichen Oberbehörde.
Rechtsgrundlage der Bayerischen Ärzteversorgung sind das bayerische Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen, die Satzung der Bayerischen Ärzteversorgung sowie die Staatsverträge zwischen dem Freistaat Bayern und den Ländern Rheinland-Pfalz und Sauerland.

 

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